LaserLogic

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Währung / Currency

LaserLogic

Fassung 2026-11, gültig ab 1. 11. 2026

Software-Bedingungen von LaserLogic (SaaS und On-Premise)

1. Einleitende Bestimmungen

1.1 Diese Software-Bedingungen (nachfolgend „Bedingungen“) regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen der Gesellschaft LaserLogic s.r.o. mit Sitz in Valdorf 25, 346 01 Horšovský Týn, Id.-Nr. 24864188, USt-IdNr. CZ24864188, eingetragen im Handelsregister beim Kreisgericht Pilsen, Abteilung C, Einlage 48247 (nachfolgend „Anbieter“), und dem Nutzer der Software LaserLogic, der sie im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit nutzt (nachfolgend „Nutzer“).

1.2 Die aus den bisherigen Geschäftsbedingungen übernommenen Artikel 4 bis 10 bezeichnen den Anbieter auch als „Auftragnehmer“ und den Nutzer auch als „Auftraggeber“; diese Bezeichnungen haben in den Bedingungen dieselbe Bedeutung.

2. Gegenstand

2.1 Gegenstand der Bedingungen ist die Bereitstellung der Software LaserLogic für Kalkulation, Nesting und Auftragsverwaltung, und zwar im Abonnement als Cloud-Dienst (SaaS) unter den Adressen laser-logic.cz/kalkulator und laser-logic.de/konfigurator oder als Lizenz zur Installation auf einem Server des Nutzers (On-Premise).

3. Verhältnis zu weiteren Dokumenten

3.1 Der Kauf von Teilen über das Portal LaserLogic richtet sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Portals und der Reklamationsordnung; diese Bedingungen finden darauf keine Anwendung.

3.2 Bestandteil der Bedingungen ist der Vertrag über die Auftragsverarbeitung (Anlage). Vereinbarungen in der Bestellung, im Angebot oder in einem gesonderten Vertrag haben Vorrang vor diesen Bedingungen.

4. SaaS-Softwaremiete (Kalkulator)

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit mit einer Mindestlaufzeit von 1 Jahr geschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage vor Ende der aktuellen Abrechnungsperiode. Die Verantwortung für die Einstellungen der Preisliste, die berechneten Preise und sonstige Ausgaben der Software richtet sich nach Art. 9.

Der Anbieter garantiert keine 100%ige Verfügbarkeit und übernimmt keine Haftung für entgangenen Gewinn, geschäftliche oder finanzielle Verluste, die durch falsche Preiseinstellungen des Nutzers oder vorübergehende Systemausfälle entstehen.

Interne Nutzung und keine Weitergabe an Dritte: Die Lizenz für den SaaS-Kalkulator (Konfigurator) wird ausschließlich für den eigenen internen Geschäftsbedarf des Nutzers erteilt. Der Nutzer darf den Kalkulator im Rahmen seiner eigenen Tätigkeit verwenden, einschließlich der Entgegennahme von Anfragen und Bestellungen seiner eigenen Kunden. Der Nutzer ist jedoch nicht berechtigt, den Kalkulator als Ganzes (oder dessen Berechnungskern) weiterzuverkaufen, zu vermieten, zu unterlizenzieren, als Dienst anzubieten oder auf andere Weise Dritten zum eigenständigen Betrieb zugänglich zu machen – weder entgeltlich noch unentgeltlich – ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters. Die Zugangsdaten für die einzelnen Lizenzen (Konten) sind für die benannten Benutzer des Nutzers bestimmt und dürfen nicht außerhalb seiner Organisation weitergegeben werden.

5. Preise, Zahlung & Eigentumsvorbehalt

Alle Preise verstehen sich netto. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises durch den Auftraggeber alleiniges Eigentum des Auftragnehmers (Eigentumsvorbehalt). Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen und die weitere Produktion oder SaaS-Dienste auszusetzen.

6. Geistiges Eigentum und Haftung für hochgeladene Daten

Der Auftraggeber trägt die alleinige und volle rechtliche Verantwortung dafür, dass die hochgeladenen Dateien (DXF, STEP) keine Urheberrechte, Marken, Patente oder sonstiges geistiges Eigentum Dritter verletzen (z. B. Herstellung geschützter Automarken-Logos).

Der Auftragnehmer fungiert ausschließlich als Produktionskapazität und ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob die Daten Rechte Dritter verletzen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter vollständig freizustellen, Rechtsstreitigkeiten zu übernehmen und alle daraus resultierenden materiellen und immateriellen Schäden einschließlich Anwaltskosten zu erstatten. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Produktion bei Verdacht auf IP-Verletzungen abzulehnen.

7. Haftungsbeschränkung

Die Gesamthaftung des Auftragnehmers für nachgewiesene Schäden ist streng auf den Kaufpreis der schadensverursachenden Ware/Dienstleistung beschränkt. Der Auftragnehmer haftet in keinem Fall für indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn.

Beschränkung bei Softwareleistungen: Bei Leistungen im Abonnement (Art. 4) ist die Gesamthaftung des Anbieters auf die vom Nutzer in den 12 Monaten vor Schadenseintritt gezahlten Abonnementgebühren begrenzt. Die Beschränkungen dieses Artikels gelten nicht in den Fällen des Abs. 9.10.

8. Betriebssicherheit, On-Premise-Installation & Verantwortung für Daten

Cloud-Betrieb (SaaS): Der Anbieter sichert die Cloud-Infrastruktur mit angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen (insbesondere verschlüsselte HTTPS/SSL-Verbindungen). Der Anbieter haftet jedoch nicht für Schäden, Datenverlust, Datenlecks, Ausfälle oder die Folgen unbefugten Zugriffs durch Hackerangriffe, Malware, Handlungen Dritter oder höhere Gewalt, die bei Anwendung angemessener Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten, ebenso wenig für Folgen aus der Preisgabe oder dem Missbrauch von Zugangsdaten auf Seiten des Nutzers.

Installation auf dem Server des Nutzers (On-Premise): Wird die Software auf der eigenen Infrastruktur, dem Server oder in der Umgebung des Nutzers installiert und betrieben (On-Premise-Lizenz), trägt der Nutzer die alleinige Verantwortung für die Sicherheit, den Betrieb, Aktualisierungen, die Datensicherung und den Schutz dieses Servers sowie aller darauf verarbeiteten Daten. Der Anbieter haftet insbesondere nicht für Schäden, Verlust oder Offenlegung von Daten, Hackerangriffe, unbefugten Zugriff, Befall durch Schadsoftware, Ausfälle oder sonstige Sicherheitsvorfälle, die auf Seiten des Nutzers oder infolge unzureichender Sicherung, fehlerhafter Konfiguration oder unterlassener Aktualisierungen in der Umgebung des Nutzers entstehen. Für den On-Premise-Betrieb wird die Software „wie besehen“ bereitgestellt; die Absicherung der Betriebsumgebung (Firewall, Betriebssystem-Updates, Zugriffskontrolle, Netzwerksicherheit, Backups) liegt vollständig beim Nutzer.

Verantwortung für Daten: Der Nutzer ist Verantwortlicher für die personenbezogenen und geschäftlichen Daten, die er über die Software verarbeitet (einschließlich der Daten seiner eigenen Kunden), und ist für deren Sicherung sowie die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung verantwortlich. Dies lässt die Beschränkung der Gesamthaftung des Anbieters gemäß Art. 7 dieser AGB unberührt.

9. Berechnungen, generierte Ausgaben und Verantwortung des Nutzers

9.1 Charakter der Software. Die Software ist ein Werkzeug, das Berechnungen ausführt und Ausgaben erzeugt, ausschließlich auf Grundlage der vom Nutzer eingegebenen Daten (Preislisten, Stundensätze, Matrizen der Schneidparameter, Maschinengrenzen, Werkstoffe, Margen) und der vom Nutzer oder seinen Kunden hochgeladenen Unterlagen (Zeichnungen, Geometrien, Stückzahlen). Der Anbieter prüft diese Daten nicht fachlich und beurteilt nicht ihre Eignung für die konkrete Maschine, Ausstattung, den Werkstoff oder den Betrieb des Nutzers. Die Software ersetzt weder die Beurteilung durch einen Technologen oder Maschinenprogrammierer noch die unternehmerische Entscheidung des Nutzers.

9.2 Preisliste und berechnete Preise. Der Nutzer richtet die Preisliste selbst ein und ist für deren Richtigkeit und Vollständigkeit allein verantwortlich, insbesondere für Stundensätze, Werkstoffpreise, Schneidgeschwindigkeiten, Gasverbrauch und Gaspreise, Einstechzeiten, Leistungsaufnahme, Margen, Dickengrenzen, Rüstkosten und die Zuordnung der Werkstoffe zu Kategorien. Stellt der Anbieter Vorgabe-, Referenz- oder importierte Werte bereit (z. B. aus Katalogdaten des Maschinenherstellers), handelt es sich um unverbindliche Orientierungswerte; ihre Übernahme ist eine Entscheidung des Nutzers, der zu prüfen hat, ob sie seiner Maschine, deren Ausstattung, dem Schneidkopf, der Version der Technologietabellen und den Betriebsbedingungen entsprechen. Die von der Software berechneten Preise sind das Ergebnis der Einstellungen des Nutzers. Der Nutzer ist verpflichtet, die Preise zu prüfen, bevor er sie gegenüber seinen Kunden verwendet, insbesondere nach jeder Änderung der Preisliste, nach einem Datenimport, nach dem Hinzufügen oder Ändern einer Maschine und nach einer Aktualisierung der Software. Zeigt die Software an, dass für eine Kombination aus Werkstoff, Dicke oder Maschine Daten fehlen und der Preis aus Ersatzwerten ermittelt wurde, ist dieser Preis nur ein Richtwert; der Nutzer hat die Daten zu ergänzen oder den Preis vor der Verwendung zu prüfen. Die automatische Auswahl einer Maschine oder eines Lieferanten beruht auf den eingestellten Daten aller Maschinen; der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass die Preisliste keine Maschinen enthält, über die er nicht verfügt, und keine Maschinen mit unvollständigen Daten. Der Anbieter haftet nicht für eine zu niedrige oder zu hohe Kalkulation eines Auftrags, für Verluste aus der Ausführung eines zu einem von der Software berechneten Preis angenommenen Auftrags, für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden, die aus den Einstellungen der Preisliste, aus fehlenden oder veralteten Daten oder daraus entstehen, dass der Nutzer die berechneten Preise nicht geprüft hat. Abs. 9.10 bleibt unberührt.

9.3 Verarbeitung von Zeichnungen, Nesting und exportierte Dateien. Konturerkennung, Berechnung von Schnittlängen, Klassifizierung von Konturen, Abwicklungen gebogener Teile, Verschachtelung (Nesting), Restblechverwaltung und der Export von Dateien (DXF, Tafelbelegung, Zeichnungen, PDF) sind automatisierte Vorgänge, die Abweichungen von den Ausgangsunterlagen enthalten können, insbesondere bei unvollständigen, unüblichen oder beschädigten Eingabedateien. Der Nutzer ist verpflichtet, die Ausgaben vor der Fertigung und vor dem Einsatz an der Maschine zu prüfen, insbesondere Abmessungen, Stückzahlen, Bohrungen und Gewinde, Abwicklungen, Tafelbelegung, Restblechnutzung und Tafelformat. Der Anbieter haftet nicht für Ausschuss, Materialverbrauch oder Materialentwertung, Stillstandszeiten oder sonstige Schäden, die durch die Verwendung ungeprüfter Ausgaben entstehen. Abs. 9.10 bleibt unberührt.

9.4 Maschinenprogramme (LST / NC). Von der Software erzeugte Programme sind eine Arbeitsgrundlage für den Programmierer und das Bedienpersonal der Maschine, kein fertiges Fertigungsprogramm. Der Nutzer ist verpflichtet, jedes Programm vor dem Start an der Maschine nach den Vorgaben des Maschinenherstellers zu prüfen, insbesondere Anzahl und Anordnung der Teile, Format und Dicke der Tafel, die zugeordneten Technologietabellen, die Verfügbarkeit der verwendeten optionalen Technologien an der jeweiligen Maschine, Microjoints und Schneidreihenfolge, und das Programm im Programmiersystem oder an der Maschinensteuerung zu simulieren. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass das Programm der tatsächlichen Konfiguration der Maschine entspricht (Maschinentyp, Laser, Schneidkopf, Version der Technologietabellen, installierte Optionen) und dass der Betrieb im Einklang mit der Betriebsanleitung und den Sicherheitsvorschriften des Maschinenherstellers erfolgt. Der Anbieter ist weder Hersteller der Maschine noch der Technologietabellen und übernimmt keine Gewähr für das technologische Schneidergebnis (Kantenqualität, Grat, Genauigkeit, Prozessstabilität). Der Anbieter haftet nicht für Kollisionen der Maschine, Beschädigungen der Maschine, des Schneidkopfs, der Optik, der Düsen, der Paletten, der Auflageroste oder sonstiger Ausrüstung, für Ausschuss, Stillstandszeiten oder Servicekosten, die durch den Start, den Betrieb oder die Änderung eines erzeugten Programms entstehen. Abs. 9.10 bleibt unberührt.

9.5 Daten Dritter und Lieferantenanbindungen. Preise und Verfügbarkeiten von Werkstoffen aus angebundenen Quellen Dritter (z. B. Preislisten von Werkstofflieferanten) können unvollständig, veraltet oder vorübergehend nicht verfügbar sein. Der Nutzer ist für deren Prüfung vor der Verwendung verantwortlich; der Anbieter haftet nicht für Inhalt, Richtigkeit oder Verfügbarkeit von Daten Dritter oder für Änderungen dieser Quellen.

9.6 Fertigungs- und Restblechverwaltung, Nachkalkulation. Die Erfassung abgemeldeter Tafeln, Restbleche, zurückgegebener Teile, Ausschuss und die Nachkalkulation (Ist-Kosten) beruhen auf Angaben des Bedienpersonals des Nutzers. Der Anbieter haftet nicht für Abweichungen zwischen dieser Erfassung und dem tatsächlichen Bestand, der tatsächlichen Fertigung oder den tatsächlichen Kosten.

9.7 Änderungen des Berechnungsmodells. Der Anbieter ist berechtigt, das Berechnungsmodell und die Vorgabewerte der Software zu ändern und zu aktualisieren. Über Änderungen, die die berechneten Preise beeinflussen können, informiert er den Nutzer (z. B. in den Versionshinweisen). Der Nutzer hat nach einer solchen Aktualisierung seine Preise gemäß Abs. 9.2 zu prüfen.

9.8 Mitwirkung und Sicherungen. Der Nutzer hat festgestellte Fehler in Berechnungen dem Anbieter unverzüglich zu melden und einen aktuellen Export seiner Preisliste vorzuhalten. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, deren Entstehung oder Umfang der Nutzer durch rechtzeitige Meldung des Fehlers oder durch Wiederherstellung der Preisliste aus einer Sicherung hätte vermeiden können.

9.9 Verhältnis zu Art. 7. Die Regelungen dieses Artikels gelten neben der Haftungsbeschränkung nach Art. 7. Soweit eine Haftung des Anbieters besteht, ist sie nach Art. 7 beschränkt; dieser Artikel erweitert sie nicht.

9.10 Zwingende Haftung. Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen dieses Artikels und des Art. 7 gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) – insoweit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt –, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie soweit der Anbieter eine Garantie übernommen hat. Diese deutsche Fassung dient der Information; bei Abweichungen ist die tschechische Fassung maßgeblich.

10. Schlussbestimmungen

Alle Rechtsbeziehungen aus diesem Vertrag unterliegen dem Recht der Tschechischen Republik. Etwaige Streitigkeiten werden durch das zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers (Kreisgericht Pilsen) entschieden.

11. Ergänzungen (Fassung 2026-11)

11.1 Nur für Unternehmer. Die Software ist ausschließlich für Unternehmer bestimmt; Bestimmungen zum Verbraucherschutz finden keine Anwendung.

11.2 Testzeitraum. Ein neuer Nutzer kann die Software 2 Monate kostenlos testen. Nach Ablauf wird das Konto nicht automatisch in einen kostenpflichtigen Tarif überführt und es wird nichts automatisch berechnet. Die Anwendung überwacht das Ende des Testzeitraums nicht selbst: Der Zugang besteht fort, bis sich der Nutzer mit dem Anbieter auf einen kostenpflichtigen Tarif einigt oder bis der Anbieter den Zugang nach Ende des Testzeitraums durch Deaktivierung des Kontos beendet. Durch die Deaktivierung werden gespeicherte Daten nicht gelöscht; ihren Export und ihre Löschung regelt der Vertrag über die Auftragsverarbeitung (Punkt 10).

11.3 On-Premise-Lizenz und Servicevertrag (SLA). Gegen eine einmalige Gebühr erhält der Nutzer eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur Installation auf einem Server des Nutzers auf unbestimmte Zeit. Der Lizenzschlüssel hat kein Ablaufdatum und enthält die höchste zulässige Version; eine höhere Version, als der Schlüssel zulässt, startet die Software nicht. Die einmalige Gebühr umfasst Aktualisierungen, die innerhalb von 12 Monaten ab dem Kauf veröffentlicht werden; danach läuft die Software in der letzten in diesem Zeitraum veröffentlichten Version weiter. Gegen eine jährliche Gebühr kann ein Servicevertrag (SLA) vereinbart werden, nach dem der Anbieter für dessen Dauer Aktualisierungen und technischen Support bereitstellt. Ohne SLA hat der Nutzer nach Ablauf von 12 Monaten ab dem Kauf keinen Anspruch auf Aktualisierungen oder technischen Support; die Software läuft jedoch weiter.

11.4 Erlöschen der Ansprüche nach Ende des SLA. Endet der Servicevertrag (SLA) oder wird er nicht ordnungsgemäß bezahlt, erlöschen mit dem Tag seiner Beendigung sämtliche Ansprüche des Nutzers auf Aktualisierungen, Fehlerbehebungen (einschließlich Sicherheitskorrekturen), technischen Support sowie Unterstützung bei Installation, Migration, Datensicherung und Wiederherstellung von Daten. Die Software wird ab diesem Tag in dem Zustand, in dem sie sich befindet („wie besehen“), in der am Tag der Beendigung des SLA verfügbaren Version bereitgestellt.

11.5 Nach Ende des SLA haftet der Anbieter nicht für Mängel, die nach dessen Ende festgestellt werden, für Inkompatibilität mit neueren Versionen des Betriebssystems, der Datenbank, des Browsers, der Container-Umgebung, der Hardware, der Maschine oder der Technologietabellen, für Sicherheitslücken, für Verlust oder Beschädigung von Daten, Ausfälle, fehlerhaft berechnete Preise, Angebote, Blechbelegungen oder Maschinenprogramme sowie für die Nichtübereinstimmung der Software mit geänderten Rechtsvorschriften (z. B. Umsatzsteuersätze, Pflichtangaben von Belegen, elektronische Rechnungsstellung). Die Nutzung der Software nach Ende des SLA erfolgt ausschließlich auf Verantwortung des Nutzers.

11.6 Bei einer On-Premise-Installation ist der Nutzer stets (auch während des SLA) für Betrieb und Absicherung des Servers, Datensicherungen, Aktualisierungen des Betriebssystems, Netzwerkzugang und Zugriffsrechte verantwortlich.

11.7 Greift der Nutzer in die Software ein (Änderung von Code, Datenbank oder Konfiguration außerhalb der dokumentierten Einstellungen, Rückentwicklung, Umgehung des Lizenzschlüssels), erlischt der Anspruch auf Support und Fehlerbehebung auch während des SLA, und der Anbieter haftet nicht für die Folgen.

11.8 Support außerhalb des SLA ist nur aufgrund einer gesonderten Bestellung zum Stundensatz gemäß Preisliste und ohne verbindliche Frist möglich. Das SLA kann jederzeit erneuert werden; der Anbieter kann die Erneuerung von der Zahlung einer Erneuerungsgebühr oder einer Gebühr für den Zeitraum ohne SLA und die Umstellung auf die aktuelle Version von einer kostenpflichtigen Migration abhängig machen.

11.9 Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse nach diesem Artikel gelten nicht, soweit sie nicht ausgeschlossen werden können (insbesondere bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, § 2898 des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuchs).

11.10 Daten der Kunden des Nutzers. Der Anbieter ist Auftragsverarbeiter; es gilt der Vertrag über die Auftragsverarbeitung (unten), der Bestandteil der Bedingungen ist.

12. Schutz des Know-hows

12.1 Die Software, ihr Quell- und Maschinencode, die Datenbankstruktur, die Algorithmen zur Berechnung von Preisen, zum Nesting und zur Erstellung von Maschinenprogrammen, die Benutzeroberfläche, die Dokumentation und die Standarddaten sind ein urheberrechtlich geschütztes Werk und ein Geschäftsgeheimnis des Anbieters. Der Nutzer erhält lediglich eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Software für sein eigenes Unternehmen im Umfang des vereinbarten Tarifs.

12.2 Der Nutzer darf weder selbst noch über Dritte: die Software kopieren (mit Ausnahme von Datensicherungen bei einer On-Premise-Installation), ändern, übersetzen, dekompilieren, zurückentwickeln oder auf andere Weise ihren Quellcode oder ihre Algorithmen ermitteln; den Lizenzschlüssel oder andere technische Maßnahmen umgehen; die Software oder den Zugang zu ihr Dritten überlassen, vermieten, unterlizenzieren oder zugänglich machen (auch nicht als Dienstleistung); Inhalte oder Berechnungsergebnisse automatisiert herunterladen; die Software, ihre Ausgaben oder die Dokumentation zur Entwicklung oder zum Training eines Konkurrenzprodukts oder eines Systems künstlicher Intelligenz verwenden; Urheber- und Rechtevermerke entfernen.

12.3 Zugangskonten sind nicht übertragbar und dürfen nur von Mitarbeitern des Nutzers verwendet werden. Der Nutzer haftet für das Handeln seiner Mitarbeiter, freien Mitarbeiter und IT-Dienstleister wie für eigenes Handeln.

12.4 Die gesetzlichen Ausnahmen (§ 66 des tschechischen Gesetzes Nr. 121/2000 Slg., §§ 69d und 69e UrhG) bleiben unberührt, soweit sie vertraglich nicht ausgeschlossen werden können.

12.5 Für jeden Verstoß gegen Art. 12.2 zahlt der Nutzer eine Vertragsstrafe von 1 000 000 CZK (bei einem Nutzer mit Sitz außerhalb der Tschechischen Republik 40 000 EUR); der Anspruch auf Ersatz des Schadens in voller Höhe bleibt davon unberührt (abweichend von § 2050 des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuchs). Der Anbieter kann die Lizenz mit sofortiger Wirkung entschädigungslos beenden; der Nutzer vernichtet dann alle Kopien der Software und der Dokumentation und bestätigt die Vernichtung schriftlich.

12.6 Auf Aufforderung des Anbieters weist der Nutzer innerhalb von 10 Arbeitstagen schriftlich die Anzahl und den Standort der Installationen und Benutzerkonten nach.

12.7 Dieser Artikel gilt auch nach Beendigung der Lizenz fort.

Anlage: Vertrag über die Auftragsverarbeitung — Nutzer der Software (LaserLogic als Auftragsverarbeiter)

Bestandteil der Software-Bedingungen; er wird mit der Annahme der Software-Bedingungen geschlossen.

1. Parteien: der Nutzer der Software (Verantwortlicher) und LaserLogic s.r.o. (Auftragsverarbeiter).

2. Gegenstand und Dauer: Verarbeitung personenbezogener Daten von Kunden und Mitarbeitern des Verantwortlichen, die der Verantwortliche in die Software eingibt, für die Dauer der Nutzung des Dienstes.

3. Art und Zweck: Speicherung, Anzeige, Berechnung von Angeboten, Erstellung von Dokumenten (Angebote, Lieferscheine, Fertigungsblätter), Versand von E-Mails auf Weisung des Verantwortlichen.

4. Daten und betroffene Personen: Name, Firma, Id.-Nr./USt-IdNr., Adressen, E-Mail, Telefon von Kontaktpersonen der Kunden des Verantwortlichen; Anmeldedaten und Namen des Bedienpersonals des Verantwortlichen.

5. Weisungen: Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen (die Einstellung und Nutzung der Software gilt als Weisung).

6. Vertraulichkeit: Personen des Auftragsverarbeiters mit Zugang zu den Daten sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

7. Sicherheit (Art. 32 DSGVO): verschlüsselte Übertragung, Server in der EU, rollenbasierter Zugriff, Passwort-Hashes, Datensicherungen, Zugriffsprotokolle.

8. Weitere Auftragsverarbeiter: Der Verantwortliche erteilt eine allgemeine Genehmigung; derzeit Hetzner Online GmbH (Hosting, Deutschland) und INTERNET CZ, a.s. (E-Mail). Über Änderungen informiert der Auftragsverarbeiter 30 Tage im Voraus; der Verantwortliche kann Einspruch erheben und den Vertrag kündigen.

9. Unterstützung: Hilfe bei der Wahrnehmung der Rechte betroffener Personen und bei der Datenschutz-Folgenabschätzung; Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden.

10. Nach Vertragsende: Der Auftragsverarbeiter ermöglicht den Export der Daten und löscht sie innerhalb von 90 Tagen, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt. Bei einer On-Premise-Installation befinden sich die Daten ausschließlich auf dem Server des Verantwortlichen, und der Auftragsverarbeiter hat keinen Zugriff darauf, es sei denn, der Verantwortliche gewährt ihm diesen für den Support.

11. Kontrollen: Der Auftragsverarbeiter stellt Informationen zum Nachweis seiner Pflichten bereit; eine Vor-Ort-Prüfung nach vorheriger Ankündigung von 30 Tagen, auf Kosten des Verantwortlichen.