LaserLogic

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LaserLogic

Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)

Fassung 2026-10-20

Diese AGB regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der LaserLogic s.r.o., Sitz in Valdorf 25, Horšovský Týn 346 01, ID: 24864188, USt-IdNr.: CZ24864188, eingetragen im Handelsregister beim Kreisgericht Pilsen, Abteilung C, Einlage 48247 ("Auftragnehmer" oder "Anbieter") und dem Kunden im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit ("Auftraggeber" oder "Nutzer").

1. Leistungsumfang

Die Leistungen gliedern sich in zwei Hauptsäulen:

  • Auftragsfertigung: Herstellung von Metallteilen auf Basis hochgeladener digitaler Daten (DXF/STEP) über das Portal laser-logic.de (für den DE-Markt) oder laser-logic.cz (für den CZ-Markt).
  • SaaS-Softwaremiete: Bereitstellung des Cloud-Kalkulationssystems für Partner unter laser-logic.de/konfigurator (DE-Markt) oder laser-logic.cz/kalkulator (CZ-Markt).

2. Auftragsfertigung, Toleranzen & Qualität

Der Vertrag kommt mit der Bestellbestätigung durch den Auftragnehmer zustande. Da es sich um kundenspezifische Sonderanfertigungen handelt, ist ein Rücktritt nach Produktionsbeginn ohne triftigen Grund ausgeschlossen.

Verantwortung für Spezifikationen: Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit der eingegebenen Bestellparameter, insbesondere für die Wahl der Materialart, der Dicke, der gewünschten Menge sowie die Spezifikation von Gewinden oder anderen Modifikationen. Der Auftragnehmer fertigt die Teile strikt auf Grundlage der bereitgestellten DXF-/STEP-Dateien. Die Teile werden exakt nach der bereitgestellten geometrischen Form in der DXF-Datei und unter Einhaltung der geltenden Fertigungsnormen geschnitten. Der Auftragnehmer führt keine konstruktiven Prüfungen oder Bewertungen der Eignung des gewählten Materials für den vorgesehenen Verwendungszweck durch.

Die Teile werden gemäß DIN ISO 2768-m (bzw. ISO 9013) gefertigt. Der Auftragnehmer haftet nicht für übliche Oberflächenkratzer, Handhabungsspuren, leichte Grate oder wärmebeeinflusste Zonen, die eine natürliche Folge der Verarbeitung von Rohblech sind, sofern keine spezielle Oberflächenbehandlung vereinbart wurde.

3. Lieferung und Gefahrübergang

Die Gefahr für Schäden an der Ware geht mit der Übergabe an den ersten Frachtführer oder bei persönlicher Abholung auf den Auftraggeber über. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Schäden, die durch Dritte (Spediteure) oder höhere Gewalt verursacht werden.

4. SaaS-Softwaremiete (Kalkulator)

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit mit einer Mindestlaufzeit von 1 Jahr geschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage vor Ende der aktuellen Abrechnungsperiode. Die Verantwortung für die Einstellungen der Preisliste, die berechneten Preise und sonstige Ausgaben der Software richtet sich nach Art. 9.

Der Anbieter garantiert keine 100%ige Verfügbarkeit und übernimmt keine Haftung für entgangenen Gewinn, geschäftliche oder finanzielle Verluste, die durch falsche Preiseinstellungen des Nutzers oder vorübergehende Systemausfälle entstehen.

Interne Nutzung und keine Weitergabe an Dritte: Die Lizenz für den SaaS-Kalkulator (Konfigurator) wird ausschließlich für den eigenen internen Geschäftsbedarf des Nutzers erteilt. Der Nutzer darf den Kalkulator im Rahmen seiner eigenen Tätigkeit verwenden, einschließlich der Entgegennahme von Anfragen und Bestellungen seiner eigenen Kunden. Der Nutzer ist jedoch nicht berechtigt, den Kalkulator als Ganzes (oder dessen Berechnungskern) weiterzuverkaufen, zu vermieten, zu unterlizenzieren, als Dienst anzubieten oder auf andere Weise Dritten zum eigenständigen Betrieb zugänglich zu machen – weder entgeltlich noch unentgeltlich – ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters. Die Zugangsdaten für die einzelnen Lizenzen (Konten) sind für die benannten Benutzer des Nutzers bestimmt und dürfen nicht außerhalb seiner Organisation weitergegeben werden.

5. Preise, Zahlung & Eigentumsvorbehalt

Alle Preise verstehen sich netto. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises durch den Auftraggeber alleiniges Eigentum des Auftragnehmers (Eigentumsvorbehalt). Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen und die weitere Produktion oder SaaS-Dienste auszusetzen.

6. Geistiges Eigentum und Haftung für hochgeladene Daten

Der Auftraggeber trägt die alleinige und volle rechtliche Verantwortung dafür, dass die hochgeladenen Dateien (DXF, STEP) keine Urheberrechte, Marken, Patente oder sonstiges geistiges Eigentum Dritter verletzen (z. B. Herstellung geschützter Automarken-Logos).

Der Auftragnehmer fungiert ausschließlich als Produktionskapazität und ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob die Daten Rechte Dritter verletzen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter vollständig freizustellen, Rechtsstreitigkeiten zu übernehmen und alle daraus resultierenden materiellen und immateriellen Schäden einschließlich Anwaltskosten zu erstatten. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Produktion bei Verdacht auf IP-Verletzungen abzulehnen.

7. Reklamation und Haftungsbeschränkung

Der Auftraggeber hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Offensichtliche Mängel (einschließlich beginnender Oberflächenkorrosion bei ungeschütztem Material oder Transportschäden) müssen spätestens innerhalb von 14 Tagen nach der Lieferung schriftlich reklamiert werden. Spätere Reklamationen wegen offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen.

Die Gesamthaftung des Auftragnehmers für nachgewiesene Schäden ist streng auf den Kaufpreis der schadensverursachenden Ware/Dienstleistung beschränkt. Der Auftragnehmer haftet in keinem Fall für indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn.

Beschränkung bei Softwareleistungen: Bei Leistungen im Abonnement (Art. 4) ist die Gesamthaftung des Anbieters auf die vom Nutzer in den 12 Monaten vor Schadenseintritt gezahlten Abonnementgebühren begrenzt. Die Beschränkungen dieses Artikels gelten nicht in den Fällen des Abs. 9.10.

8. Betriebssicherheit, On-Premise-Installation & Verantwortung für Daten

Cloud-Betrieb (SaaS): Der Anbieter sichert die Cloud-Infrastruktur mit angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen (insbesondere verschlüsselte HTTPS/SSL-Verbindungen). Der Anbieter haftet jedoch nicht für Schäden, Datenverlust, Datenlecks, Ausfälle oder die Folgen unbefugten Zugriffs durch Hackerangriffe, Malware, Handlungen Dritter oder höhere Gewalt, die bei Anwendung angemessener Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten, ebenso wenig für Folgen aus der Preisgabe oder dem Missbrauch von Zugangsdaten auf Seiten des Nutzers.

Installation auf dem Server des Nutzers (On-Premise): Wird die Software auf der eigenen Infrastruktur, dem Server oder in der Umgebung des Nutzers installiert und betrieben (On-Premise-Lizenz), trägt der Nutzer die alleinige Verantwortung für die Sicherheit, den Betrieb, Aktualisierungen, die Datensicherung und den Schutz dieses Servers sowie aller darauf verarbeiteten Daten. Der Anbieter haftet insbesondere nicht für Schäden, Verlust oder Offenlegung von Daten, Hackerangriffe, unbefugten Zugriff, Befall durch Schadsoftware, Ausfälle oder sonstige Sicherheitsvorfälle, die auf Seiten des Nutzers oder infolge unzureichender Sicherung, fehlerhafter Konfiguration oder unterlassener Aktualisierungen in der Umgebung des Nutzers entstehen. Für den On-Premise-Betrieb wird die Software „wie besehen“ bereitgestellt; die Absicherung der Betriebsumgebung (Firewall, Betriebssystem-Updates, Zugriffskontrolle, Netzwerksicherheit, Backups) liegt vollständig beim Nutzer.

Verantwortung für Daten: Der Nutzer ist Verantwortlicher für die personenbezogenen und geschäftlichen Daten, die er über die Software verarbeitet (einschließlich der Daten seiner eigenen Kunden), und ist für deren Sicherung sowie die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung verantwortlich. Dies lässt die Beschränkung der Gesamthaftung des Anbieters gemäß Art. 7 dieser AGB unberührt.

9. Berechnungen, generierte Ausgaben und Verantwortung des Nutzers

9.1 Charakter der Software. Die Software ist ein Werkzeug, das Berechnungen ausführt und Ausgaben erzeugt, ausschließlich auf Grundlage der vom Nutzer eingegebenen Daten (Preislisten, Stundensätze, Matrizen der Schneidparameter, Maschinengrenzen, Werkstoffe, Margen) und der vom Nutzer oder seinen Kunden hochgeladenen Unterlagen (Zeichnungen, Geometrien, Stückzahlen). Der Anbieter prüft diese Daten nicht fachlich und beurteilt nicht ihre Eignung für die konkrete Maschine, Ausstattung, den Werkstoff oder den Betrieb des Nutzers. Die Software ersetzt weder die Beurteilung durch einen Technologen oder Maschinenprogrammierer noch die unternehmerische Entscheidung des Nutzers.

9.2 Preisliste und berechnete Preise. Der Nutzer richtet die Preisliste selbst ein und ist für deren Richtigkeit und Vollständigkeit allein verantwortlich, insbesondere für Stundensätze, Werkstoffpreise, Schneidgeschwindigkeiten, Gasverbrauch und Gaspreise, Einstechzeiten, Leistungsaufnahme, Margen, Dickengrenzen, Rüstkosten und die Zuordnung der Werkstoffe zu Kategorien. Stellt der Anbieter Vorgabe-, Referenz- oder importierte Werte bereit (z. B. aus Katalogdaten des Maschinenherstellers), handelt es sich um unverbindliche Orientierungswerte; ihre Übernahme ist eine Entscheidung des Nutzers, der zu prüfen hat, ob sie seiner Maschine, deren Ausstattung, dem Schneidkopf, der Version der Technologietabellen und den Betriebsbedingungen entsprechen. Die von der Software berechneten Preise sind das Ergebnis der Einstellungen des Nutzers. Der Nutzer ist verpflichtet, die Preise zu prüfen, bevor er sie gegenüber seinen Kunden verwendet, insbesondere nach jeder Änderung der Preisliste, nach einem Datenimport, nach dem Hinzufügen oder Ändern einer Maschine und nach einer Aktualisierung der Software. Zeigt die Software an, dass für eine Kombination aus Werkstoff, Dicke oder Maschine Daten fehlen und der Preis aus Ersatzwerten ermittelt wurde, ist dieser Preis nur ein Richtwert; der Nutzer hat die Daten zu ergänzen oder den Preis vor der Verwendung zu prüfen. Die automatische Auswahl einer Maschine oder eines Lieferanten beruht auf den eingestellten Daten aller Maschinen; der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass die Preisliste keine Maschinen enthält, über die er nicht verfügt, und keine Maschinen mit unvollständigen Daten. Der Anbieter haftet nicht für eine zu niedrige oder zu hohe Kalkulation eines Auftrags, für Verluste aus der Ausführung eines zu einem von der Software berechneten Preis angenommenen Auftrags, für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden, die aus den Einstellungen der Preisliste, aus fehlenden oder veralteten Daten oder daraus entstehen, dass der Nutzer die berechneten Preise nicht geprüft hat. Abs. 9.10 bleibt unberührt.

9.3 Verarbeitung von Zeichnungen, Nesting und exportierte Dateien. Konturerkennung, Berechnung von Schnittlängen, Klassifizierung von Konturen, Abwicklungen gebogener Teile, Verschachtelung (Nesting), Restblechverwaltung und der Export von Dateien (DXF, Tafelbelegung, Zeichnungen, PDF) sind automatisierte Vorgänge, die Abweichungen von den Ausgangsunterlagen enthalten können, insbesondere bei unvollständigen, unüblichen oder beschädigten Eingabedateien. Der Nutzer ist verpflichtet, die Ausgaben vor der Fertigung und vor dem Einsatz an der Maschine zu prüfen, insbesondere Abmessungen, Stückzahlen, Bohrungen und Gewinde, Abwicklungen, Tafelbelegung, Restblechnutzung und Tafelformat. Der Anbieter haftet nicht für Ausschuss, Materialverbrauch oder Materialentwertung, Stillstandszeiten oder sonstige Schäden, die durch die Verwendung ungeprüfter Ausgaben entstehen. Abs. 9.10 bleibt unberührt.

9.4 Maschinenprogramme (LST / NC). Von der Software erzeugte Programme sind eine Arbeitsgrundlage für den Programmierer und das Bedienpersonal der Maschine, kein fertiges Fertigungsprogramm. Der Nutzer ist verpflichtet, jedes Programm vor dem Start an der Maschine nach den Vorgaben des Maschinenherstellers zu prüfen, insbesondere Anzahl und Anordnung der Teile, Format und Dicke der Tafel, die zugeordneten Technologietabellen, die Verfügbarkeit der verwendeten optionalen Technologien an der jeweiligen Maschine, Microjoints und Schneidreihenfolge, und das Programm im Programmiersystem oder an der Maschinensteuerung zu simulieren. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass das Programm der tatsächlichen Konfiguration der Maschine entspricht (Maschinentyp, Laser, Schneidkopf, Version der Technologietabellen, installierte Optionen) und dass der Betrieb im Einklang mit der Betriebsanleitung und den Sicherheitsvorschriften des Maschinenherstellers erfolgt. Der Anbieter ist weder Hersteller der Maschine noch der Technologietabellen und übernimmt keine Gewähr für das technologische Schneidergebnis (Kantenqualität, Grat, Genauigkeit, Prozessstabilität). Der Anbieter haftet nicht für Kollisionen der Maschine, Beschädigungen der Maschine, des Schneidkopfs, der Optik, der Düsen, der Paletten, der Auflageroste oder sonstiger Ausrüstung, für Ausschuss, Stillstandszeiten oder Servicekosten, die durch den Start, den Betrieb oder die Änderung eines erzeugten Programms entstehen. Abs. 9.10 bleibt unberührt.

9.5 Daten Dritter und Lieferantenanbindungen. Preise und Verfügbarkeiten von Werkstoffen aus angebundenen Quellen Dritter (z. B. Preislisten von Werkstofflieferanten) können unvollständig, veraltet oder vorübergehend nicht verfügbar sein. Der Nutzer ist für deren Prüfung vor der Verwendung verantwortlich; der Anbieter haftet nicht für Inhalt, Richtigkeit oder Verfügbarkeit von Daten Dritter oder für Änderungen dieser Quellen.

9.6 Fertigungs- und Restblechverwaltung, Nachkalkulation. Die Erfassung abgemeldeter Tafeln, Restbleche, zurückgegebener Teile, Ausschuss und die Nachkalkulation (Ist-Kosten) beruhen auf Angaben des Bedienpersonals des Nutzers. Der Anbieter haftet nicht für Abweichungen zwischen dieser Erfassung und dem tatsächlichen Bestand, der tatsächlichen Fertigung oder den tatsächlichen Kosten.

9.7 Änderungen des Berechnungsmodells. Der Anbieter ist berechtigt, das Berechnungsmodell und die Vorgabewerte der Software zu ändern und zu aktualisieren. Über Änderungen, die die berechneten Preise beeinflussen können, informiert er den Nutzer (z. B. in den Versionshinweisen). Der Nutzer hat nach einer solchen Aktualisierung seine Preise gemäß Abs. 9.2 zu prüfen.

9.8 Mitwirkung und Sicherungen. Der Nutzer hat festgestellte Fehler in Berechnungen dem Anbieter unverzüglich zu melden und einen aktuellen Export seiner Preisliste vorzuhalten. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, deren Entstehung oder Umfang der Nutzer durch rechtzeitige Meldung des Fehlers oder durch Wiederherstellung der Preisliste aus einer Sicherung hätte vermeiden können.

9.9 Verhältnis zu Art. 7. Die Regelungen dieses Artikels gelten neben der Haftungsbeschränkung nach Art. 7. Soweit eine Haftung des Anbieters besteht, ist sie nach Art. 7 beschränkt; dieser Artikel erweitert sie nicht.

9.10 Zwingende Haftung. Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen dieses Artikels und des Art. 7 gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) – insoweit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt –, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie soweit der Anbieter eine Garantie übernommen hat. Diese deutsche Fassung dient der Information; bei Abweichungen ist die tschechische Fassung maßgeblich.

10. Schlussbestimmungen

Alle Rechtsbeziehungen aus diesem Vertrag unterliegen dem Recht der Tschechischen Republik. Etwaige Streitigkeiten werden durch das zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers (Kreisgericht Pilsen) entschieden.